Immer wieder erreichen uns unterschiedliche Fragen zu Immobilien-Crowdinvesting. Antworten dazu finden Sie in unseren FAQ oder auch persönlich durch eine Support-Anfrage an uns. Wir versuchen hier die nun meistgestellten Fragen noch einmal zu beantworten.
Antwort: Seit 2015 wurden auf Rendity 88 Projekte (Stand 21.1.2021) angeboten. 69 davon wurden erfolgreich finanziert und bei 19 die Investition zuzüglich Zinsen zurückgezahlt. Einen Ausfall eines Projekts gab es bis dato nicht.
Dies beruht auf den Prinzipien, auf die Rendity setzt. So werden Projekte bei uns intensiv geprüft – von unserem Team und externen Beraterinnen und Beratern. Dies führt dazu, dass wir auch Angebote ablehnen. Ferner sei zu erwähnen, dass wir ausschließlich mit erfahrenen Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern mit langjährigem Track-Record zusammenarbeiten.
Zudem ist es auch so, dass die angebotenen Immobilienprojekte in einem fortgeschrittenen Stadium sind – der Baubeginn ist oftmals bereits erfolgt. Trotzdem kann es vorkommen, dass es zu einem Projektausfall kommt – bis dato ist dies bei Rendity aber noch nicht passiert.
? Mehr zum Thema Sicherheit beim Immobilien-Crowdinvesting finden Sie in diesem verlinkten Blogeintrag.
Antwort: Auf keinen Fall sollte alles auf eine Karte gesetzt werden. Vielmehr lohnt es sich, seine Investments zu streuen, also auf unterschiedliche Anlagearten aufzuteilen. Sollte es bei einer Anlage zu Problemen kommen, wird der Verlust so durch andere Investments kompensiert.
? Mehr zum Thema Diversifikation finden Sie in diesem verlinkten Blogeintrag.
Antwort: ?? In Österreich ist Immobilien-Crowdinvesting durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) reguliert. Dieses trat mit dem 1. September 2015 in Kraft und wurde am 1. August 2018 mit Hinblick auf einen zusätzlichen Schutz der Anlegerinnen und Anleger überarbeitet.
?? In Deutschland ist Immobilien-Crowdinvesting durch das Vermögensanlagengesetz reglementiert. Dieses wurde zuletzt am 15. Juli 2019 überarbeitet und bringt unter anderem die Möglichkeit höherer Investitionen für Privatanleger und größerer Projekte mit sich.
?? Mit dem 10.11.2021 tritt die sogenannte EU Crowdfunding Service Provider Verordnung (ECSP-VO) in der Europäischen Union in Kraft. Zentraler Eckpfeiler davon ist der sogenannte Europäische Pass. Dieser ermöglicht Plattformen in der EU, dass sie ihr Produkt unionsweit einfacher anbieten können. Die Verordnung sieht zudem vor, dass das Angebotsvolumen von Projekten auf fünf statt zwei Millionen vergrößert werden kann.
Antwort: Reguliert ist Immobilien-Crowdinvesting hierzulande wie eingangs erwähnt durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Dieses sieht vor, dass Projekte in Österreich nur ohne unbedingten Rückzahlungsanspruch strukturiert werden. Daher wird auf qualifizierte Nachrangdarlehen gesetzt. Diese werden im Insolvenzfall einerseits erst nachrangig (also nach nicht nachrangigem Fremdkapital) befriedigt, andererseits kann der qualifizierte Nachrangdarlehensgeber solange und soweit sich der Darlehensnehmer (Immobilienentwickler) in einer wirtschaftlichen Krise befindet, die Rückzahlung des Darlehens nicht verlangen.
Antwort: Die Immobilie wird durch drei Parteien finanziert: Bank, Eigentümer und Crowdinvestoren. Die laufenden Mieterträge sorgen in weiterer Folge dafür, dass das Darlehen bei der Bank getilgt und der Erhalt der Immobilie ermöglicht wird. Die Überschüsse werden dann an Sie ausgeschüttet.
Antwort: Für unsere Investorinnen und Investoren ist die Nutzung der Plattform komplett kosten- und gebührenfrei, weil wir uns durch die Verrechnung einer projektspezifischen Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr von den Immobilienentwicklern finanzieren.
Antwort: Die Finanzierung eines Immobilienprojektes erfolgt in der Regel nicht ausschließlich durch Fremdkapital (z.B. über eine Bank). Bei einer Bankfinanzierung wird in den meisten Fällen mindestens ein Anteil von 10% bis 20% der Gesamtinvestitionskosten als Eigenkapital gefordert. Dieses Eigenkapital haben Immobilienentwickler entweder selbst oder durch Mezzanin- oder andere Risikokapitalgeber aufzubringen.
Crowdinvestments bietet den Immobilienentwicklern einerseits eine höhere finanzielle Flexibilität und tragen zur Optimierung der Finanzierungsstruktur bei. Andererseits kommt es zu einem positiven Werbeeffekt für den Immobilienentwickler und das jeweilige Projekt. Dadurch kann die Verwertung (der Abverkauf) beschleunigt und somit auch schneller Rückflüsse generiert werden. Für diese Flexibilität sowie den Werbeeffekt ist der Immobilienentwickler schließlich bereit, hohe Zinsen an die Crowdinvestoren zu bezahlen.
Antwort: Für die Versteuerung ist jede Investorin und jeder Investor zuständig. Für Österreich gilt ein jährlicher Freibetrag von 730 Euro und für Deutschland ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro. Übersteigen die Zinseinkünfte besagte Beiträge, müssen diese versteuert werden.
? Mehr zum Thema Versteuerung finden Sie in diesem verlinkten Blogeintrag.
Antwort: Dem Darlehensvertrag liegt eine feste Laufzeit zugrunde. Das Geld kann daher grundsätzlich nicht vor Beendigung der Laufzeit ausgezahlt beziehungsweise während der Laufzeit nicht über das Geld verfügt werden.
Antwort: Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Entwicklerinnen und Entwicklern mit langjährigem Track-Record zusammen. Mit einigen von ihnen verbindet uns eine längere Kooperation – etwa JP Immobilien, fourreal GmbH, VMF Immobilien GmbH, WINEGG Realitäten GmbH, PECADO GmbH und viele mehr.
? Alle Partnerunternehmen von Rendity finden Sie hier.
Antwort: Ja, diese Updates passieren vierteljährlich. Zudem gibt es für Investoren die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge und Feedback bei Projekten einzubringen.
Antwort: Das ist möglich und sogar empfehlenswert – Stichwort Diversifikation. Diese Streuung kann auf unserer Plattform automatisch im Rahmen eines Sparplans vorgenommen werden. Je nach Anlageplan wird dann in unterschiedliche Projekte investiert.
? Weitere Infos zum Sparplan finden Sie hier.