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Große Erleichterungen durch Gebührenbefreiung für Immobilienkäufer ab April 2024
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Große Erleichterungen durch Gebührenbefreiung für Immobilienkäufer ab April 2024

Ab April 2024 befreit Österreich Käufer von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühren, spart bis zu 11.500 Euro und belebt den Immobilienmarkt.
Große Erleichterungen durch Gebührenbefreiung für Immobilienkäufer ab April 2024

Gebührenbefreiung 2024 kurz und knapp:

  • Ersparnis für Käufer: Die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr ermöglicht den Käufern, bis zu 11.500 Euro zu sparen.
  • Stimulierung der Nachfrage: Die Gebührenbefreiung erhöht die Attraktivität des Immobilienerwerbs und führt zu einer gesteigerten Nachfrage nach Wohnraum.
  • Vorteile für Bauträger: Eine steigende Nachfrage hilft Bauträgern, ihre Projekte schneller zu vermarkten und verbessert die Liquidität innerhalb der Branche.
  • Signal an die Branche: Die Maßnahme zeigt die Bereitschaft der Regierung, in die Unterstützung des Wohnungsbaus zu investieren und günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.

Bedeutende Veränderung am Immobilienmarkt: Österreich setzt ab April 2024 auf Erleichterungen

Der Immobilienmarkt in Österreich steht an der Schwelle zu einer bedeutenden Transformation, die durch jüngste regulatorische Veränderungen ausgelöst wurde. Nach einer Periode der Stagnation, in der viele potenzielle Käufer aufgrund zusätzlicher hoher Nebenkosten abgeschreckt wurden, ist nun ein neuer Optimismus zu spüren.

Die Einführung der Befreiung von der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr, die ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt, ist eine bedeutende Entwicklung, die den Markt erheblich beeinflussen dürfte. Diese Maßnahme, die Teil eines umfassenderen Baukonjunkturpakets der Bundesregierung ist, soll private Immobilienkäufer entlasten und den Erwerb von Eigentum attraktiver machen. Im Hinblick auf die Marktsituation 2024, die durch Zurückhaltung der Käufer und ein reduziertes Angebot an Kaufanboten gekennzeichnet war, könnte diese Neuregelung einen Wendepunkt darstellen. Durch die Abschaffung dieser Gebühren können private Käufer nun bis zu 11.500 Euro einsparen, was vor allem für Erstkäufer einen bedeutenden Anreiz schafft, in den Immobilienmarkt einzutreten. Dieser Schritt verspricht, die Kaufkraft zu stärken und die Dynamik des gesamten Immobiliensektors zu fördern, indem er den Zugang zu Wohneigentum erleichtert und einen stimulierenden Effekt auf die Nachfrage ausübt.

Gebührenbefreiung als Katalysator: Beschleunigter Immobilienabsatz und gestärkte Liquidität in der Branche

Die Gebührenbefreiung sind auch äußerst positive Nachrichten für Bauträger, da die finanzielle Last für Käufer gesenkt wird, steigt die Attraktivität des Immobilienerwerbs, was zu einer erhöhten Nachfrage führt. Eine steigende Nachfrage nach Wohnraum hilft Bauträgern dabei, ihre Immobilien schneller zu vermarkten, da potenzielle Käufer durch die geringeren Erwerbskosten eher in der Lage sind, finanzielle Mittel für den Kauf bereitzustellen. Dies reduziert die Zeitspanne, in der Bauträger Kapital gebunden haben, und verbessert die Liquidität innerhalb der Branche.

Die Maßnahmen sind auch ein Signal an die Branche, dass die Regierung bereit ist, in die Unterstützung des Wohnungsbaus zu investieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedarf an neuem Wohnraum decken. Dies gibt Bauträgern und Investoren eine zusätzliche Sicherheit bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte. Letztendlich fördert die Gebührenbefreiung nicht nur die kurzfristige Marktdynamik, sondern könnte auch langfristig zu einer stabilen Entwicklung des Immobilienmarktes in Österreich beitragen.

Wie Käufer bis zu 11.500 Euro sparen: Die Grundbuch- und Pfandeintragungsgebührenbefreiung

Die neu eingeführte Gebührenbefreiung im österreichischen Immobilienmarkt ist ein entscheidender Vorteil für Immobilienkäufer, die eine wesentliche finanzielle Hürde beim Eigentumserwerb beseitigt. Konkret bezieht sich die Befreiung auf die Kosten, die normalerweise bei der Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch sowie der Sicherstellung von Hypotheken durch eine Pfandeintragung anfallen. Diese Gebühren setzen sich traditionell aus einer festen Grundbucheintragungsgebühr von 1,1% des Kaufpreises und einer Pfandrechtseintragungsgebühr in gleicher Höhe zusammen.

Durch die neue Regelung können Käufer von diesen Gebühren befreit werden, was maximal zu einer Ersparnis von 2,2% des Kaufpreises führt. Bei einem Immobilienkauf bis zu einem Wert von 500.000 Euro – dem maximalen Kaufpreis, für den die Befreiung gilt – summieren sich diese Einsparungen auf bis zu 11.000 Euro. Darüber hinaus können Käufer, die eine Immobilie als ihren Hauptwohnsitz erwerben, zusätzlich von einer Befreiung von der Stempelgebühr profitieren, was die Gesamtersparnis um weitere 500 Euro auf maximal 11.500 Euro erhöhen kann.

Die Vorteile dieser Befreiung stehen allen Käufern zur Verfügung, die eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben und deren Kaufpreis die Grenze von 500.000 Euro nicht überschreitet. Es ist zu beachten, dass diese Regelung nur temporär ist; sie trat am 1. April 2024 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2026 befristet. Eine weitere wichtige Einschränkung ist, dass die Befreiung nicht für Immobilienkäufe über 2.000.000 Euro gilt und auch nicht für vererbte oder geschenkte Immobilien angewendet wird.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Gebührenbefreiung speziell darauf abzielt, Erstkäufer und diejenigen zu unterstützen, die sich den Traum vom eigenen Heim verwirklichen möchten. Durch die Befreiung der Gebühren wird nicht nur die finanzielle Belastung für private Käufer verringert, sondern es wird auch ein stärkerer Anreiz für die Teilnahme am Immobilienmarkt geschaffen, was wiederum die Nachfrage und das Wachstum in der Branche stimulieren kann.

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