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Schenkungssteuer in Österreich
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Schenkungssteuer in Österreich

In Österreich wurden die Schenkungsteuer im Jahr 2008 abgeschafft. Stattdessen besteht eine Meldepflicht für alle Schenkungen.
Schenkungssteuer in Österreich

In Österreich wurden die Schenkungsteuer im Jahr 2008 abgeschafft. Stattdessen besteht jetzt eine Meldepflicht für alle Schenkungen und zweckgebundenen Zuwendungen.

Die Schenkungssteuer in Österreich, ein Form von Substanztsteuer und Thema, das sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht von großer Bedeutung ist, hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Während in vielen Ländern die Schenkungssteuer (und Erbschaftssteuer) ein fester Bestandteil des Steuersystems ist, stellt Österreich seit 2008 eine Ausnahme dar. Diese Besonderheit wirft sowohl für Schenker als auch für Beschenkte zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Pflichten bei der Übertragung von Vermögen.

Geschichte der Schenkungssteuer in Österreich

Die Geschichte der Schenkungssteuer in Österreich ist geprägt von zahlreichen Anpassungen und Reformen. Ursprünglich wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz von 1955 erhoben. Diese Steuer war eine Bundesabgabe, die sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften anfiel und sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und der Höhe der Zuwendung richtete. Der Steuersatz variierte je nach Verwandtschaftsgrad und betrug zwischen 2 % und 60 %​​.

Diese Steuerstruktur änderte sich jedoch grundlegend mit einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2007. Der Gerichtshof erklärte die Regelungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer für verfassungswidrig, insbesondere aufgrund der Bewertungsvorschriften für Grundstücke, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen. Infolgedessen wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab dem 1. August 2008 aufgehoben​​.

Die Abschaffung der Schenkungssteuer führte zu einer deutlichen Veränderung der steuerlichen Landschaft in Österreich. Während einerseits die direkte Belastung durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer wegfiel, entstanden andererseits neue steuerliche Pflichten und Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vererbung von Grundstücken.

Aktuelle Rechtslage zur Schenkungssteuer

Die aktuelle Rechtslage in Österreich zur Schenkungssteuer

Die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich im Jahr 2008 war ein bedeutender Wendepunkt. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die aufgrund von Verfassungswidrigkeiten in den Bewertungsvorschriften für Grundstücke getroffen wurde, führte dazu, dass Erbschaften und Schenkungen in Österreich seither steuerfrei sind​​. Dieser Schritt wurde von einigen als Befreiung von einer komplizierten und als unfair empfundenen Steuerlast begrüßt, während andere Kritiker argumentierten, dass dies zu einer ungerechten Verteilung von Steuerlasten führt, da Vermögenstransfers weitgehend steuerfrei bleiben.

Grunderwerbssteuer bei Grundstücksübertragungen

Obwohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, fällt in Österreich bei der Übertragung von Grundstücken im Erbfall die Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer wurde mit der Steuerreform 2015/2016 erhöht und gilt sowohl für entgeltliche als auch für unentgeltliche Vermögensübertragungen im Immobilienbereich​​​​. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Grundstücks ab, und es gilt ein gestaffelter Steuertarif, der insbesondere bei kleineren Schenkungen und Erbschaften die Steuerlast mindert​​.

Steuersätze und Bemessungsgrundlage

Für die Grunderwerbssteuer bei Schenkungen und Erbschaften gilt ein allgemeiner Steuersatz von 3,5 Prozent, wobei bei unentgeltlichen Erwerbungen ein fester Stufentarif greift. Für Beträge bis 250.000 Euro beträgt der Steuersatz 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2% und für Beträge über 400.000 Euro 3,5%. Diese Steuersätze bedeuten, dass die Besteuerung bei den meisten Erbschaften tatsächlich nur bei 0,5% liegt​​. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Wert des Grundstücks, wobei verschiedene Methoden zur Bestimmung dieses Wertes zur Verfügung stehen, wie der Einheitswert, Immobilienpreisspiegel oder die Bewertung durch einen Gutachter​​​​.

BeträgeGrunderwerbssteuer in %
Bis 250.000 €0,5%
Weitere 150.000 €2 %
Ab 400.000 €3,5 %

Ausnahmen und Besonderheiten

Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen im Zusammenhang mit der Grunderwerbssteuer bei Erbschaften. Zum Beispiel werden Schenkungen von Grundstücken auf den Todesfall ähnlich wie Erbschaften behandelt und unterliegen ebenfalls der Grunderwerbssteuer. Schenkungen unter Lebenden gelten zwar als steuerfrei, jedoch müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden, und es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Transaktion als Schenkung anerkannt wird​​.

Steuerliche Pflichten und Meldepflichten

Obwohl die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft wurde, entstehen für Erben dennoch steuerliche Pflichten, insbesondere wenn Grundstücke Bestandteil des Erbes sind. In solchen Fällen tritt die Grunderwerbssteuer in Kraft. Wichtig ist, dass die Erben sich dieser Pflichten bewusst sind und entsprechende Schritte zur Erfüllung ihrer steuerlichen Verantwortung unternehmen. Die genaue Höhe der Steuer hängt von der Bewertung des Grundstücks ab, was wiederum den Einsatz verschiedener Bewertungsmethoden erfordert​​.

Meldepflichten bei Schenkungen

Neben den steuerlichen Pflichten bei Erbschaften gibt es auch spezifische Meldepflichten bei Schenkungen. In Österreich müssen Schenkungen, vor allem von Grundstücken, dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldepflicht unterscheidet sich je nach Art der Schenkung – Schenkungen auf den Todesfall werden ähnlich wie Erbschaften behandelt, während Schenkungen unter Lebenden bestimmten Kriterien entsprechen müssen, um als solche anerkannt zu werden. Die Nichteinhaltung dieser Meldepflichten kann zu empfindlichen Strafen führen, insbesondere wenn bei einer Prüfung ein nicht gemeldeter Vermögenszuwachs festgestellt wird​​.

Mögliche zukünftige Gestaltung der Erbschaftssteuer

Die Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich ist weiterhin aktuell. Verschiedene politische Parteien und Experten haben unterschiedliche Vorschläge und Modelle präsentiert. Ein häufig diskutierter Ansatz ist die Einführung einer progressiven Erbschaftssteuer, bei der höhere Vermögenswerte stärker besteuert werden. Es gibt auch Vorschläge für einen sogenannten “Lebensfreibetrag”, bei dem Erbschaften und Schenkungen bis zu einem bestimmten Gesamtwert über einen längeren Zeitraum (z.B. 30 Jahre) steuerfrei bleiben könnten. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen, insbesondere bei größeren Vermögen​​.

Vergleich mit Erbschaftssteuersystemen anderer Länder

Im internationalen Vergleich zeigen sich unterschiedliche Ansätze bei der Erbschaftssteuer. Viele Länder, darunter Deutschland und die USA, haben progressive Steuersätze, die je nach Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser variieren. Ein Vergleich mit diesen Systemen könnte wertvolle Einblicke für die Gestaltung einer neuen Erbschaftssteuer in Österreich bieten. Solche Vergleiche helfen dabei, ein ausgewogenes System zu entwickeln, das sowohl die Bedürfnisse der Erben berücksichtigt als auch eine faire Beteiligung am steuerlichen Aufkommen sicherstellt.

Öffentliche Meinung und politische Diskussionen

Aktuelle Meinungsumfragen und politische Stellungnahmen

Die Einstellung der österreichischen Bevölkerung zur Erbschaftssteuer ist gemischt, aber tendenziell aufgeschlossen für ihre Wiedereinführung, insbesondere bei größeren Vermögen. Eine Umfrage Anfang 2020 ergab, dass 66 % der Befragten eine Besteuerung von Erbschaften über 1 Million Euro befürworteten. Diese Haltung spiegelt sich auch in den Vorschlägen einiger politischer Parteien wider, die sich für eine moderate und sozial gerechte Form der Erbschaftssteuer aussprechen​​.

Zukünftige Entwicklungen und Trends

In der politischen Diskussion in Österreich zeichnen sich unterschiedliche Trends bezüglich der Erbschaftssteuer ab. Während einige Parteien die Einführung einer neuen Erbschaftssteuer als Mittel zur gerechteren Vermögensverteilung und zur Erhöhung der staatlichen Einnahmen sehen, betonen andere die Bedeutung der steuerlichen Entlastung von Familien und der Förderung des Vermögensaufbaus. Die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich wird stark davon abhängen, wie sich die wirtschaftliche Situation in Österreich entwickelt und wie sich die politischen Kräfteverhältnisse gestalten.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer in Österreich

FAQs zur Erbschaftssteuer in Österreich

In diesem Abschnitt beantworten wir einige der häufigsten Fragen zur Erbschaftssteuer in Österreich:

  1. Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer? Seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Allerdings fällt bei der Vererbung von Grundstücken eine Grunderwerbssteuer an.
  2. Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer bei Erbschaften? Die Grunderwerbssteuer bei Erbschaften beträgt in der Regel 3,5%. Für Beträge bis 250.000 Euro gilt ein reduzierter Steuersatz von 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2%, und für Beträge über 400.000 Euro der volle Steuersatz von 3,5%.
  3. Muss man bei einer Erbschaft eine Steuererklärung abgeben? In Österreich besteht bei Erbschaften eine Anzeigenpflicht, insbesondere wenn Grundstücke Bestandteil des Erbes sind. Die Anzeige muss beim Finanzamt erfolgen.
  4. Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer? Bei der Grunderwerbssteuer gibt es keine Freibeträge im klassischen Sinne. Allerdings werden kleinere Beträge durch den gestaffelten Steuertarif geringer besteuert.
  5. Werden Schenkungen in Österreich besteuert? Schenkungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbssteuer. Schenkungen unter Lebenden müssen gemeldet werden, und es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Schenkung als solche anerkannt wird.
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