Nachstehend geben wir einen Überblick für deutsche Investoren über die wichtigsten Punkte zum Kleinanlegerschutzgesetz.
Der Kapitalmarkt in Europa modernisiert sich und so auch seine rechtlichen Bestandteile. Das Kleinanlegerschutzgesetz (KlAnSG), welches als das deutsche Pendant zum österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) gesehen werden kann, trat am 10.Juli 2016 in Kraft. Im Wesentlichen sollte das deutsche Vermögensanlagegesetz durch das KlAnSG ergänzt werden. Dadurch brachte es auch Änderungen für die Vermittlung von Nachrangdarlehen mit sich.
Crowdinvesting ist mittlerweile nicht mehr nur eine Modeerscheinung, sondern hat sich vor allem auch im Immobilienbereich als beliebtes Anlageprodukt mit attraktiver Verzinsung etabliert. Der deutsche Gesetzgeber nahm die immer größer werdende Beliebtheit der Schwarmfinanzierungen zum Anlass um Rechtssicherheit und Mindeststandards für moderne Investments zu schaffen. Hiezu entstand das Kleinanlegerschutzgesetz welches gewisse Rechte als auch Pflichten für die jeweiligen Plattformen als auch deren Investoren schuf. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Sowohl Investoren bzw. Privatanleger aber auch Crowdinvesting-Plattformen stehen dadurch modernisierte Kapitalmarktregelungen zur Verfügung. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte des Kleinanlegerschutzgesetzes zusammengefasst und möchten hiermit einen Überblick über jene Fakten bieten, die Investoren im Crowdinvesting wissen sollten.
Investoren aus Deutschland, die dem Kleinanlegerschutzgesetz unterliegen und keine Kapitalgesellschaft darstellen, haben hinsichtlich ihres Investments gewisse Wertgrenzen zu beachten. Ab einem Investment in Höhe von 1.000 Euro muss dieser eine Selbstauskunft abgeben. Mit dieser Selbstauskunft hat der Investor zu versichern, dass er über ein freies Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt oder aber, dass er nicht mehr als das Doppelte seines monatlichen Nettoeinkommens investiert. Grundsätzlich gilt eine Obergrenze für Einzelinvestments von Privatpersonen in Höhe von 10.000 EUR. Deutsche Investoren dürfen somit maximal 10.000 Euro investieren. Dies im Gegensatz zum österreichischen Rechtsraum, in welchem es eine solche Beschränkung nicht gibt.
Kurz formuliert: Der Investor verfügt durch das deutsche Vermögensanlagegesetze über ein 14-tägiges Recht zum Widerruf seiner Investment-Entscheidung. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss zu laufen und der Widerruf hat in Schriftform an die jeweilige Plattform zu erfolgen.
Auch Anbieter von Nachrangdarlehen, die sogenannten Darlehensnehmer, haben im Crowdinvesting gewisse Vorkehrungen zu treffen und insbesondere potentielle Investoren zu informieren. Darlehensnehmer haben vor einem Investment stets ein sogenanntes “Vermögensanlageninformationsblatt” (kurz VIB) zu veröffentlichen. Dieses darf nicht mehr als 3 Seiten umfassen und muss die wichtigsten Informationen zum Anlageprodukt enthalten. Die Veröffentlichung des VIB muss zuvor von der deutschen BaFin freigegeben werden. Übersteigt das Emissionsvolumen die Grenze von 2,5 Millionen Euro, ist ein umfassenderer Vermögensanlageprospekt zu erstellen. Ist ein solcher Prospekt erstellt, so bewahrt dieser maximal 12 Monate lang seine Gültigkeit.
Für Investoren aus Deutschland und Investoren aus Österreich gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Während das Kleinanlegerschutzgesetz nur für deutsche Investoren gilt, ist für österreichische Investoren das Alternativfinanzierungsgesetz (kurz AltFG) anzuwenden. Wesentlichster Unterschied beider Länder sind dabei die gesetzlich erlaubten Wertgrenzen von Investments.
Die Statistik zeigt: Das Gesamtvolumen von Crowdfinanzierung im allgemeinen ist gestiegen und für dessen Wachstum ist ausschließlich das Crowdinvesting im Immobilienbereich verantwortlich. Immer mehr Investoren entscheiden sich für diese alternative Anlageform, bei welcher mit relativ kurzer Laufzeit eine attraktive Rendite erzielt werden kann. Mehr zu den aktuellen Rendity-Projekten hier.