Mit Crowdinvesting ist es einfach möglich, in Immobilien zu investieren. Bei Rendity ist man bereits ab € 500 dabei und kann so eine Rendite von bis zu 7% pro Jahr erzielen. Die auf diese Art erzielten Gewinne müssen jedoch versteuert werden. Nachfolgende Ausführungen geben einen groben Überblick wie man Einkünfte aus Crowdinvesting versteuert.
Bei den auf Rendity getätigten Investments handelt es sich um qualifizierte Nachrangdarlehen. Investoren erhalten für die Hingabe der Darlehen Zinsen, die gemäß § 27 Abs. 1 EStG iVm § 27 Abs 2 Z 2 leg cit einkommenssteuerpflichtig sind und ist damit keine Substanztsteuer. Zusätzlich stellen auch gewährte Boni jeglicher Art (z.B. Freund werben, etc.), die dem Wallet gutgeschrieben und investiert werden, Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Jeder Investor ist dabei selbst dafür verantwortlich, die Zinsen und Boni in seine jährliche Steuererklärung aufzunehmen.
Die Pflicht zur Aufnahme der Zinsen und Boni in die Steuererklärung besteht sowohl für private Investoren als auch für investierende (Kapital-)gesellschaften. Bei Privatinvestoren werden die Einkünfte mit dem progressiven Einkommensteuertarif (zwischen 0% und 55%) versteuert, bei investierenden Kapitalgesellschaften unterliegen diese der Körperschaftsteuer von 25%. Für private Investoren besteht jedoch eine Ausnahme von der Steuererklärungspflicht (und damit von der Versteuerung der Zinsen und Boni), sofern in einem Jahr weniger als € 730 an Zinsen und Boni vereinnahmt wurden.
Für private Investoren aus Österreich gilt: Wer weniger als € 730 im Jahr an Zinsen und Boni vereinnahmt, ist von der Steuererklärungspflicht ausgenommen.
Für deutsche Investorinnen und Investoren sieht die Situation etwas anders aus: Hier gibt es einen Freibetrag von € 801. Darüber hinaus werden die Einkünfte aus Zinsen und Boni der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventuell Kirchensteuer unterworfen. Deutsche Investoren müssen die durch Investments bei Rendity erwirtschafteten Zinsen und Boni in der jährlichen Steuererklärung angeben – auch wenn ihre Zinsen und Boni den Freibetrag nicht übersteigen.
Für private Investoren aus Deutschland gilt: Erst ab einem Betrag von € 801 müssen die Einkünfte aus Zinsen und Boni versteuert werden.
?? Herr A. erhält im Jahr 2020 € 1.000 an Zinszahlungen. 2020 erhält er keine Rückflüsse aus Bonuszahlungen. Der anwendbare Freibetrag von € 730 wird daher um € 270 überschritten und um diese Differenz reduziert. Das hat zur Folge, dass lediglich €460 „steuerfrei“ sind. Herr A. muss bei einem monatlichen Gehalt von € 3.000 also € 189 an das österreichische Finanzamt abführen. Ihm verbleibt somit ein Gewinn von € 839.
?? Herr B. hat im Jahr 2020 durch Investments bei Rendity Zinsen von € 2.000 erzielt. Bonuszahlungen sind 2020 nicht zurückgeflossen. Zudem erhält er ein monatliches Gehalt von € 3.000. Die Zinsen unterliegen daher einem Steuersatz von 35%. Herr B. muss also € 700 an das österreichische Finanzamt abführen. Ihm verbleibt ein Gewinn von € 1.300.
?? Frau C. hat im Jahr 2020 Zinsen aus Rendity-Investments in Höhe von € 1.000 erzielt. Davon wären nach Abzug des Freibetrags noch € 199 zu versteuern. Bonuszahlungen sind Frau C. 2020 nicht zugeflossen. Ohne Berücksichtigung einer etwaigen Kirchensteuer muss Frau D. rund € 52,5 (26,375% = Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt abführen. Der Steuersatz ist dabei unabhängig von etwaigen sonstigen Einkünften (z.B. Gehalt) der Investorin. Ihr Gewinn aus dem Rendity-Investment beliefe sich somit gerundet auf € 947,5.
?? Frau D. hat im Jahr 2020 Zinsen aus Rendity-Investments in Höhe von € 2.000 erzielt. Davon wären nach Abzug des Freibetrags noch €1.199 zu versteuern. Bonuszahlungen sind Frau D. 2020 nicht zugeflossen. Ohne Berücksichtigung einer etwaigen Kirchensteuer muss Frau D. rund € 316,24 (26,375% = Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt abführen. Der Steuersatz ist dabei unabhängig von etwaigen sonstigen Einkünften (z.B. Gehalt) der Investorin. Ihr Gewinn aus dem Rendity-Investment beliefe sich somit gerundet auf € 1.683,76.
Auf unserer Plattform haben Sie die Möglichkeit, die zugeflossenen Zinsen ganz einfach zu exportieren. Die Option dazu findet sich im “Wallet” unter dem Punkt “Erträgnisaufstellung”. Ein Klick auf den Punkt “Download” speichert das Dokument, das dann wiederum an das Finanzamt weitergeleitet werden kann. Aktuell beinhaltet die Erträgnisaufstellung jedoch keine Informationen zu den zugeflossenen Bonuszahlungen, die ebenfalls in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen.