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Das ändert sich durch die EU-Verordnung zu Crowdinvesting
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Das ändert sich durch die EU-Verordnung zu Crowdinvesting

Crowdinvesting ist innerhalb der Europäischen Union künftig mit einer EU-Verordnung reglementiert. Diese sieht einige Änderungen für den Markt vor. In diesem Blogbeitrag werden alle Neuerungen der EU-Verordnung zusammengefasst und erklärt, welche Auswirkungen diese für Rendity haben.
Das ändert sich durch die EU-Verordnung zu Crowdinvesting

Seit dem 10. November 2021 gibt es innerhalb der Europäischen Union einen offiziellen Rechtsrahmen für Crowdinvesting. Die EU-Verordnung namens Regulation on European Crowdfunding Service Providers for Business Crowdfunding Service (kurz ECSP) sieht im Grunde eine komplette Neuordnung des Marktes vor. Vorweg: Für Rendity sind die Auswirkungen vorerst überschaubar.

Qualifizierte Nachrangdarlehen nicht erfasst

Bislang wurde Crowdinvesting in Österreich nämlich über das sogenannte Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geregelt und von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt. Das AltFG sieht qualifiziert nachrangige Darlehen als Investmentform für den konkreten Anwendungsbereich vor. Die ECSP-VO erfasst besagte Anlageform nicht – somit ist die Vergabe von qualifizierten Nachrangdarlehen weiterhin möglich.

Emissionen von bis zu fünf Millionen Euro möglich

Die von der EU-Verordnung erfassten Kredite sehen einen deutlich höheren Rahmen ohne Prospektpflicht vor. Unter bestimmten Bedingungen sind Angebote von bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten möglich. Bislang war im Rahmen des AltFG eine Obergrenze von zwei Millionen Euro vorgesehen. Angebote darüber sehen ein umfassendes Kapitalmarktprospekt vor.

Zusätzlicher Anlegerschutz und EU-weites Angebot

Ferner ist es für Crowdinvesting-Anbieter wie Rendity fortan möglich, eine Lizenz für den gesamten EU-Raum zu erlangen. Somit können Anlegerinnen und Anleger aus der gesamten Europäischen Union die Plattform nutzen. Zusätzlicher Anlegerschutz soll über die jährliche Kommunikation der Ausfallsquoten und die Schaffung eines Sekundärmarktes erfolgen. Den Anbietern ist es so künftig erlaubt, einen Marktplatz anzubieten, auf dem die Anlagen weiterverkauft werden können.

“Echte” Kredite, Aktien und Anleihen

Im Rahmen der neuen Crowdinvesting-Verordnung sind auch neue Anlageformen vorgesehen. Künftig können Anbieter mit besagter Lizenz “echte” Kredite und Anleihen oder Aktien vergeben. Die unter dem EU-Rechtsrahmen erfassten Anlageformen sind zudem mit einer unbedingten Verpflichtung zur Rückzahlung versehen. Beim qualifizierten Nachrangdarlehen ist es hingegen so, dass die Rückführung des Kapitals nicht stattfinden darf, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit des Darlehensempfängers gefährdet wird.

Rendity wird EU-Lizenz beantragen

Rendity will mit der EU-Crowdfunding-Lizenz seine Expansion auf jeden Fall fortführen. Allerdings hakt es momentan beim österreichischen Gesetzgeber. Aktuell gibt es noch kein Umsetzungsgesetz und somit nicht die Möglichkeit die Lizenz anzusuchen. Wir rechnen auch nicht damit, dass sich dies bis mindestens Mitte 2022 ändern wird. Sobald dies aber möglich ist, wird Rendity die EU-Lizenz ansuchen und das Angebot erweitern.

TL;DR

  • Die neue EU-Verordnung zu Crowdinvesting bringt neue Anlageformen und zusätzlichen Anlegerschutz mit sich
  • Künftig können höhere Kredite von bis zu fünf Millionen Euro ohne Prospektpflicht EU-weit vermittelt werden
  • Rendity wird die EU-Lizenz beantragen, allerdings ist der österreichische Gesetzgeber bislang säumig