Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) tritt mit 1. Oktober 2015 in Österreich in kraft. Rendity muss sich als Investment-Plattform natürlich an die neuen rechtlichen Gegebenheiten halten und nimmt aufgrund des modernisierten Kapitalmarktes eine führende Rolle in Europa ein.
Nachdem die Novellierung am 7. Juli 2015 vom Nationalrat einstimmig verabschiedet wurde, wird mit dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz erstmals eine rechtliche Grundlage für die Kapitalbeschaffung von mehreren Anlegern über das Internet geschaffen. Wir haben die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen des Alternativfinanzierungsgesetzes zusammengefasst und aufgelistet, was dies für den einzelnen Investor bedeutet.
Investitionen sind pro Anleger auf 5.000€ pro Emission beschränkt, außer wenn der Anleger Auskunft erteilt, dass er maximal das Doppelte seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens (gerechnet auf 12 Monate) oder maximal 10% seines gesamten Finanzanlagevermögens investiert. Mit nur einem Mausklick auf die betreffende Checkbox kann man daher auch höhere Beträge über unsere Plattform investieren.
Als von der Wirtschaftskammer autorisierter Vermögensberater, dürfen wir über unsere Plattform diese Gelder einsammeln und das Gewerbe ausüben, welches vom neuen Alternativfinanzierungsgesetz vorgeschrieben ist.
Die Wertgrenze bei öffentlichen Angeboten, ab der volle Prospektpflicht besteht, wird auf mindestens 5 Mio € angehoben. Statt einem vollständigen Prospekt erhalten Anleger zu den jeweiligen Alternativen Finanzierungsinstrumenten bis zu einem Betrag von 1,5 Mio € ein übersichtliches Informationsblatt, sofern es sich um ein öffentliches Angebot handelt, welches sich an mehr als 150 Personen richtet. Dieses Informationsblatt enthält unter anderem Informationen zum Jahresabschluss des Emittenten. Das Informationsblatt muss zudem von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, der Wirtschaftskammer, Unternehmensberatern oder Vermögensberatern auf Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit geprüft werden. Außerdem unterliegen wir, als Plattform, selbst Informationspflichten; Unter anderem müssen wir auch die Kriterien für die Auswahl von Emittenten offenlegen.
Auf der einen Seite wird der Anlegerschutz berücksichtigt, auf der anderen Seite die Kapitalbeschaffung, durch die Erhöhung der Wertgrenzen für die Prospektpflicht, erleichtert. Nun wurde also durch das neue Alternativfinanzierungsgesetz sowohl für Investoren, als auch Plattformbetreiber Rechtssicherheit geschaffen.
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