Baugenehmigung erteilt – was für viele nicht allzu spektakulär klingt, ist bei der Umsetzung eines Bauprojekts ein wichtiger Meilenstein. So braucht es nämlich die Genehmigung der zuständigen Behörde, bis überhaupt der erste Spatenstich erfolgen kann. Der Weg dorthin ist allerdings steinig und mit einem umfangreichen Verfahren versehen – zudem gibt es in Österreich dem Föderalismus geschuldete Unterschiede. Im konkreten Beispiel gehen wir nun von einem bewilligungspflichtigen Neubau in Wien aus. Neben dem genannten Bauvorhaben gibt es auch anzeigenpflichtige beziehungsweise bewilligungsfreie Verfahren. Diese sehen allerdings nur kleinere Änderungen wie die Umzäunung (anzeigenpflichtig) oder eine Fassadenrenovierung (bewilligungsfrei) vor.
Um die Baugenehmigung zu erhalten, braucht es mehrere Unterlagen. Unbedingt erforderlich sind in ganz Österreich die Baupläne, die schriftliche Baubeschreibung, den Nachweis des Grundeigentums, die statistischen Berechnungen und den Energieausweis. Hierfür fallen bereits gewisse Kosten an, da es eine Architektin beziehungsweise einen Architekten benötigt, der einen Teil der genannten Dokumente anlegt. Der Nachweis des Grundeigentums kommt ferner von einem Notar. Die Kosten für den Bauantrag richten sich nach den Gesamtkosten des Bauprojekts – zwischen 0,5 und ein Prozent der gesamten Bausumme sollten auf jeden Fall einberechnet werden.
Ein größeres Bauvorhaben (Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, etc.) in Wien setzt neben der genannten Mindestanforderung weitere Unterlagen vor:
Hat man alle genannten Unterlagen gesammelt und an die zuständige Baubehörde weitergegeben, kommt es zu der Vorprüfung. Hier wird überprüft, ob man sich an den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gehalten hat. In weiterer Folge kommt es dann zu den mündlichen Bauverhandlungen. Hier treffen sich Bausachverständige, Parteien wie Nachbarn und Bauwerber, die zuständige Straßenverwaltung und die Planverfasser an der künftigen Baustelle, um das Bauvorhaben zu besprechen. Hier können von den Anrainerinnen und Anrainern Einwände eingebracht werden. Sollten alle Vorschriften eingehalten werden, kann ein Projekt übrigens nicht abgelehnt werden. Sollte vorab schriftlich gemacht werden, dass es keine Einwände gibt, entfällt die Bauverhandlung.
Im letzten Schritt erfolgt dann die schriftliche Erteilung der Baubewilligung. Diese ist zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Bis zum ersten Spatenstich sollte man auf jeden Fall mindestens zwei Monate Vorlaufzeit einrechnen. In Wien ist es zudem so, dass diese Bewilligung befristet ist. Innerhalb von vier Jahren muss somit mit dem Bau begonnen und innerhalb von weiteren vier Jahren abgeschlossen werden. Der Abschluss ist ebenso meldepflichtig. Gröbere Abweichungen vom genehmigten Plan während der Bauphase müssen ebenso gemeldet werden. Abschließend sei noch das vereinfachte Baubewilligungsverfahren zu erwähnen, das mit bestimmten Voraussetzungen einhergeht. Dieses Verfahren stellt einen schnelleren Baubeginn sicher, wobei vorerst auf eigenes Risiko gebaut wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Baugenehmigung ein bedeutender Meilenstein beim Bau einer Immobilie ist. ist. Zuvor wurden mit der Suche, Finanzierung und Planung bereits mehrere bedeutende Phasen durchlaufen. Zuletzt gilt es noch die Bauphase und den Projektabschluss in Angriff zu nehmen. Erst dann können die Mieterinnen beziehungsweise Mieter oder Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer die Immobilie beziehen.