Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) wurde 2015 geschaffen und reguliert Crowdfunding –konkret Crowdinvesting beziehungsweise Crowdlending. Es bietet Investoren Sicherheit bei ihrer Anlage, schafft Mindeststandards für moderne Investments und bietet somit unkomplizierten und kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt. Neben Rechtssicherheit und Praktikabilität wurden mit dem AltFG somit gewisse Standards für Crowdinvesting gelegt.
Für vermittelnde Plattform, der Emittent und der Investor selbst, gelten folgende Regeln:
Deutschland hat Crowdinvesting mit dem Kleinanlegerschutzgesetz reguliert. Dieses unterscheidet sich gegenüber dem österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz etwa dahingehend, dass deutsche Investoren 10.000 Euro pro Projekt investieren können. Sie haben aber ebenso die Möglichkeit, 14 Tage lang von einem Projekt zurückzutreten.
Mit dem 10. November 2021 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Crowdfunding unionsweit regelt. EU-Plattformbetreiber haben so einfacheren Zugang zum EU-Markt, zudem können Emittenten in einem Zeitraum von zwölf Monaten bis zu fünf Millionen Euro prospektfrei einwerben. An der maximalen Investitionssumme pro Investor und Projekt wird unterdessen nicht gerüttelt.