Wiki
/
Steuern bei Immobilien-Crowdinvesting

Steuern bei Immobilien-Crowdinvesting

Die Versteuerung von Einnahmen durch Immobilien-Crowdinvesting muss durch den Anleger eigenständig vorgenommen werden. Bei österreichischen Privatinvestoren werden die Zinsen mit dem progressiven Einkommensteuertarif (zwischen 0% und 55%) versteuert, bei investierenden Kapitalgesellschaften unterliegen die Zinsen der Körperschaftsteuer von 25%. Für private Investoren besteht jedoch eine Ausnahme von der Steuererklärungspflicht (und damit von der Versteuerung der Zinsen), sofern in einem Jahr weniger als € 730 an Zinsen vereinnahmt wurden.

Lage in Deutschland

Für deutsche Investoren sieht die Situation etwas anders aus: Hier gibt es einen Freibetrag von € 801. Darüber hinaus werden die Zinseinkünfte der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventuell Kirchensteuer unterworfen. Deutsche Investoren müssen die durch Immobilien-Crowdinvestments erwirtschafteten Zinsen in der jährlichen Steuererklärung angeben – auch wenn ihre Zinsen den Freibetrag nicht übersteigen.