Bei Crowdinvesting schließen sich viele Kleinanleger online zusammen, um gemeinsam Kapital für ein Unterfangen aufzubringen. Im Gegenzug erwarten sich die Investoren eine hohe Rendite. Bei Crowdinvesting gibt es drei Parteien: Den Anleger, den Plattformbetreiber und dem Emittenten. Der Anleger beteiligt sich mit Beträgen an einem Projekt, für das der Emittent Geld benötigt. Als Mittelsmann dient eine Plattform, die als Vermittler zwischen den beiden Parteien agiert. Die Plattformbetreiber agieren dabei im Interesse beider. Einerseits soll das Risiko der Kleinanleger möglichst minimiert werden, andererseits schnell und unkompliziert Kapital geschaffen werden.
Nach erfolgreicher Finanzierung kann der Emittent das Geld zweckgebunden verwenden. Es ist auch seine Aufgabe regelmäßig über den Fortschritt zu berichten. Nach erfolgreichem Abschluss geht das Geld dann zuzüglich Zinsen an die Investoren zurück. Sollte das Projekt fehlschlagen, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass das eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig weg ist. Zugleich winkt Anlegern aber eine vergleichsweise hohe Rendite.
Crowdinvesting ist Teil des Grauen Kapitalmarktes, also nicht unter staatlicher Kontrolle. Österreichische und deutsche Plattformen müssen sich im Rahmen des Alternativfinanzierungsgesetzes beziehungsweise des Kleinanlegergesetzes aber sehr wohl gewissen Vorgaben unterwerfen. Dies soll sicherstellen, dass Anleger geschützt werden.