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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken beziehungsweise Immobilien an. Die Abgabenhöhe variiert je nach Erwerbsart. Bei einem entgeltlichen Erwerb beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent vom Kaufpreis beziehungsweise Grundstückswert, sollte dieser höher als der Kaufpreis sein. Bei unentgeltlichen Erwerben – also allen Erwerbsvorgängen im Familienkreis, Schenkungen und Erbschaften – kommt ein Stufenmodell zum Einsatz.

Für Vermögensanteile unter 250.000 Euro fallen pro Person 0,5 Prozent an. Liegt der Wert zwischen 250.000 und 400.000 Euro sind zwei Prozent Grunderwerbssteuer beim unentgeltlichen Erwerb zu verrichten. Ab 400.000 Euro fallen dann 3,5 Prozent an, die an das Finanzamt zu verrichten sind. Hierfür ist der Übernehmer verantwortlich. Sollte dieser der Abgabe nicht nachkommen, kann der Verkäufer herangezogen werden.

Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Kauf von Grundstücken beziehungsweise Immobilien aber auch weitere Kosten an, die nicht zu vernachlässigen sind. So sind ferner Notarkosten zu entrichten, die je nach Größe und Grundstückswert zwischen einem und drei Prozent vom Kaufpreis ausmachen können. Auch der Grundbucheintrag ist mit Kosten verbunden – sollte zuvor keine Pauschale vereinbart worden sein.