Ganz allgemein versteht man hierbei den Kapitalanteil eines Unternehmens, der von den Unternehmensgründern aus den eigenen finanziellen Mitteln stammt. Demgegenüber steht das Fremdkapital, bei dem es sich um Schulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen handelt. Dieses Kapital gehört somit nicht den Eigentümern selbst, sondern wird von fremden Kapitalgebern aufgebracht. Eigen- und Fremdkapital bilden das Gesamtkapital eines Unternehmens.
Das Eigenkapital steht dem Unternehmen im Gegensatz zum Fremdkapital auf unbegrenzte Zeit zur Verfügung. Einen Anspruch auf Rückzahlung oder Verzinsung des Kapitals gibt es in diesem Fall nicht. Das Eigenkapital steht im Rang auch prinzipiell nach dem Fremdkapital – im Falle einer Insolvenz werden somit zuerst die Fremdkapitalgeber bedient und danach erst der Eigenkapitalgeber. In der Regel haftet dieser auch mit seiner Einlage – hier spielt die Rechtsform der Gesellschaft eine Rolle. Dafür hat dieser aber auch zumeist Mitwirkungsrechte in einem Unternehmen.
Bei der klassischen Immobilienfinanzierung ist es so, dass die Eigenkapitalquote bei zumeist 20-30 Prozent liegt. Bei der Immobilien-Projektfinanzierung ist diese hingegen zwischen 5 und 35 Prozent angesiedelt. Generell gilt, dass die Finanzierung einer Immobilie teurer wird, umso weniger Eigenkapital vorhanden ist. Ein hoher Fremdkapitalanteil stellt für die Geldgeber ein gewisses Risiko dar, das durch entsprechende Konditionen vergütet werden muss. “Basel 3” spielt hier eine gewisse Rolle, da bei der Immobilienfinanzierung nun eine überarbeitete Kapitalstruktur vonnöten ist.