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Basel 3

Basel 3

Bei “Basel” handelt es sich um ein Regelwerk für Banken, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seit 1974 bestimmt und überarbeitet wird. Ausschlaggebend für “Basel 3” war die Finanzkrise 2007. Seit 2010 werden Teile davon umgesetzt, zentrale Elemente haben sich aufgrund der Corona-Krise aber bis 2023 verschoben.

Zentrale Faktoren bei “Basel 3”

Im Zentrum der Reformen rund um “Basel 3” stehen Liquiditätsvorschriften und die Eigenkapitalbasis. So müssen Banken Eigenkapital in Höhe von acht Prozent ihrer Risikopositionen aufweisen. Ist dem nicht so, sind Maßnahmen vorgesehen, die das Risiko minimieren. Auch bei der Eigenkapitalstruktur gibt es nun Vorgaben, die der Bankenstabilität und Sicherheit des Finanzsystems dienen sollen: Mehr hartes Kernkapital wird gefordert, das aus Aktien und eingehaltenen Gewinnen besteht.

Steuerzahler soll nicht erneut blechen

Ferner ist für Banken ein sogenannter “Kapitalerhaltungspuffer” vorgesehen. Die Quote liegt hierbei bei 2,5 Prozent. Liegt der Wert darunter, muss die Dividende gekürzt werden. Weiters hat mit “Basel 3” der “Antizyklische Puffer” Einkehr gefunden. Dieser sieht vor, dass in Gewinnzeiten Rücklagen angelegt werden. Hier ist eine Quote zwischen 0 bis 2,5 Prozent vorgesehen. Alle genannten Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass in Krisenzeiten nicht erneut der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, um Banken zu retten.