Beim Treuhänder handelt es sich um eine Person oder Institution, die dazu berechtigt oder verpflichtet ist, die Interessen von anderen wahrzunehmen. Am Anfang steht ein Treuhandvertrag, der zwischen dem Treugeber und dem Treunehmer abgeschlossen wird. Der Treunehmer agiert nach Unterzeichnung als Treuhänder und ist rechtlich legitimiert, die ausgemachten Belangen vorzunehmen. Dies muss “mit treuen Händen” erfolgen – daher die Bezeichnung.
Ein Treuhänder muss uneigennützig agieren und ist zumeist ein Experte. Ein persönlicher Vorteil darf auf keinen Fall aus der Tätigkeit gezogen werden – einzig und allein geht es darum, die Interessen des Treugebers wahrzunehmen. Einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse werden deswegen vorausgesetzt. Banken, Treuhandgesellschaften, Notare, Buch- beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und auch Rechtsanwälte treten am öftesten als Treuhänder in Erscheinung.
Zu den häufigsten Einsatzzwecken zählen etwa Privatinsolvenzen, Kapitalanlagen und Anlagegesellschaften. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich der Treuhänder nach Bestellung eines Gerichts um die Verteilung der Gelder an die Gläubiger. Im Falle der Kapitalanlage kümmert er sich um die Verwahrung des Vermögens. Bei Anlagegesellschaften geht es um die Vermehrung von Kapital – hier legt der Treuhänder die liquiden Mittel der Treugeber in diverse Anlageklassen an.